Der Förderverein Obervogtländische Eisenbahn e.V. Zwotental – Markneukirchen – Adorf (Vogtl) kurz „OVEB“ genannt wurde am 1. Juli 2017 in Schöneck gegründet. Zurzeit haben wir ca. 45 Vereinsmitglieder aus dem Vogtland und anderen Regionen Deutschlands.
Unsere Ziele sind der Erhalt und die weitere öffentliche Verfügbarkeit der Eisenbahninfrastruktur zwischen Zwotental und Adorf (Vogtl), dem westlichen Endpunkt der einstigen sächsischen CA-Linie Chemnitz – Aue – Adorf.
Wir nutzen die Strecke touristisch mit dem Ziel, diese für eine mögliche zukünftige Nutzung durch den ÖPNV im Zuge einer allgemeinen Verkehrswende oder eines sich potentiell ergebenden lokalen Bedarfs betriebsbereit zu halten.
Einen wichtigen Meilenstein zur Erreichung dieses Zieles konnten wir bereits wenige Monate nach unserer Gründung erreichen. Seit dem 1.1.2018 ist die Regio Infra Service Sachsen GmbH (RIS) für zunächst fünf Jahre Pächterin der Infrastruktur.
Wir unterstützen die Pächterin bei der betriebsbereiten Vorhaltung der Strecke, z.B. durch Arbeitseinsätze an der Infrastruktur.
Ziel: Zusammenführung der Menschen aus Sachsen und Böhmen und Abbau von Fremdheiten durch eine gemeinsame musikalische Fahrt in einem historischen Zug.
Cíl: sblížit lidi ze Saska a Čech a prolomit bariéry prostřednictvím společné hudební cesty historickým vlakem.
Lead-Partner / Vedoucí partner: Förderverein Obervogtländische Eisenbahn e.V.
Projektpartner / Partneři projektu: Železniční Muzeum Kraslice
Gesamtkosten / Celkové náklady: 15.489,35 Euro
Das Projekt wurde durch die Europäische Union kofinanziert.
Projekt byl spolufinancován Evropskou unií.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Der MUSIKWINKEL-EXPRESS verkehrt weiterhin gemäß dem veröffentlichten Fahrplan und den veröffentlichten Fahrkartenpreisen im öffentlichen Personennahverkehr und ermöglicht den Fahrgästen Anschluss in Adorf an die RB 2 und in Zwotental an die RB 1 und RB 5.
Bitte beachten Sie, dass im Zug eine strenge FFP2 Maskenpflicht gilt!